
Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt wurden, kann für das Jahr der Anschaffung grundsätzlich nur der Teil als Abschreibung geltend gemacht werden, der zwischen Anschaffung und Jahresende liegt. Beispiel: Kauf einer Maschine am 1.4.01 zu insgesamt 10.000 EUR. Die Maschine wird auf 10 Jahre abgeschrieben. I...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt wurden, kann für das Jahr der Anschaffung grundsätzlich nur der Teil als Abschreibung geltend gemacht werden, der zwischen Anschaffung und Jahresende liegt. Beispiel: Kauf einer Maschine am 1.4.01 zu insgesamt 10.000 EUR. Die Maschine wird auf 10 Jahre abgeschrieben. I...
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